AGB

I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern (Hotelaufnahmevertrag) des Haus Löhrberg (HL) und alle damit verbundenen, für den Kunden erbrachten, weiteren Lieferungen und Leistungen durch das HL.
2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von dem HL ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch Auftragsbestätigung des HL nach Buchungsanfrage des Kunden zustande.
2. Vertragspartner sind das HL und der Kunde. Hat ein Dritter die Buchung für den Kunden erteilt, haftet der Dritte dem HL gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
3. Das HL kann vom Kunden und /oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften), auch zur Absicherung vor eventuellen Schäden verlangen.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und/oder deren Nutzung zu anderen als in der Auftragsbestätigung genannten Zwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des HL.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
1. Das HL ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen nach den geltenden bzw. vereinbarten Preisen des HL zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des HL gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der von dem HL allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5 %, anheben.
4. Die Preise können von dem HL auch dann geändert werden, wenn im Falle des Hotelaufnahmevertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des HL oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht und das HL dem zustimmt;
5. Rechnungen des HL sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die HL berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Das HL bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das HL eine Mahngebühr von € 5,- erheben.
6. Das HL ist berechtigt, die während des Aufenthalts des Kunden im HL aufgelaufenen Forderungen, durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des HL aufrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HL
1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem HL geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das HL der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom HL auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem HL in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt das HL einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das HL den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das HL hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das HL die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in im Fall des Rücktritts von weniger als 24 h vor Vertragsbeginn verpflichtet mindestens 90% des vertraglichen Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HL
1. Sofern dem Kunden ein Optionsrecht eingeräumt wurde, ist das HL berechtigt, nach Ende der vereinbarten Option vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern / Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des HL die Buchung in angemessener Frist nicht endgültig bestätigt.
2. Wird eine gemäß Ziffer II. Abs. 3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheits­leistung nicht binnen einer hierfür gesetzten angemessenen Frist geleistet, so ist das HL ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das HL berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von dem HL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer, Flächen / Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
– das HL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des HL in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der HL zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 4 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
– die Verpflichtungen gemäß Ziffer VII Abs. 3 nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt sind oder die Erfüllung des HL nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurden;
– das HL von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des HL nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des HL gefährdet erscheinen;
– ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet wurde oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Das HL hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. AN- UND ABREISE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer / Räume, es sei denn, das HL hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer / Räume schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Hotelzimmer sind vom Kunden bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das HL das Recht, gebuchte Hotelzimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Das HL steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer der HL spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das HL über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Kunden steht es frei, dem HL nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. VERPFLICHTUNGEN / HAFTUNG DES KUNDEN
1. Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten des HL. Das HL übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des HL. Die gesetzliche Haftung nach § §701 ff. BGB bleibt davon unberührt.
2. Der Kunde und der Besteller haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden.
VIII. HAFTUNG DES HL, VERJÄHRUNG
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des HL auftreten, wird sich das HL auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft dem HL einen Mangel anzuzeigen, so tritt insbesondere ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das HL haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Das HL haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des HL darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 5.000.000,- für Sachschäden und auf max. € 100.000,- für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HL, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des HL. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das HL dem Kunden bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,-. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem HL Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des HL. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das HL nicht, soweit das HL, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber der HL geltend gemacht werden.
9. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Das HL ist berechtigt, nach spätestens dreimonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des HL.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr das für den Sitz des HL zuständige Gericht. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das für den Sitz des HL zuständige Gericht. Das HL ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.